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BGH, 17.12.1955 - IV ZR 111/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 24.02.1902 - I 3/02
Rechtskraft und Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 17.12.1955 - IV ZR 111/55
Von dieser Rechtsansicht, die in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 109, 235; 80, 323; 50, 416; 49, 36) vertreten worden ist, abzugehen, besteht kein Anlaß.
- BGH, 04.04.1960 - II ZR 58/59
Herausgabe von Aktien - Erwerb von Wertpapieren - Anspruch auf Schadensersatz …
Dieses Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwei Urteile zugunsten des Klägers erlassen hatte (IV ZR 157/53, Urteil vom 25. März 1954, und IV ZR 111/55, Urteil vom 17. Dezember 1955 = WM 1956, 466).Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs habe (in seinem Urteil vom 17. Dezember 1955 IV ZR 111/55 = WM 1956, 466) für die auf Zahlung von 14.300 DM gerichtete Zahlungsklage ausgesprochen, die Beklagte habe damit rechnen müssen, daß die Gerichte ihren im wesentlichen formellen Einwendungen nicht folgen würden.
Überdies ist das alte Berufungsurteil auch durch die Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1955 (IV ZR 111/55 = WM 1956, 466) aufgehoben worden.